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Abschaffung der Strahlenschutzmittel für Patientinnen und Patienten

In der konventionellen Radiologie gelten neue Richtlinien betreffend der Verwendung von Patientenschutzmitteln. Strahlenschutzmittel für Patientinnen und Patienten werden in der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin abgeschafft.

Basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und die Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie, in der medizinischen Bildgebung, d.h. in der konventionellen Radiographie, Mammographie, Fluoroskopie und CT, auf Patientenschutzmittel ausnahmslos zu verzichten.

Die Strahlenschutzfachstelle und die Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin haben sich daher entschieden, Patientinnen und Patienten ab sofort keine Strahlenschutzmittel mehr abzugeben. Zur Optimierung der Strahlenexposition setzen wir wie bisher auf modernste Technik, die korrekte Indikationsstellung und hohe Fachkompetenz.

Die neue Richtlinie gilt nur in Bezug auf Patientinnen und Patienten, nicht aber für Mitarbeitende und Dritte im Raum. Für diese Personen ist das Tragen einer Bleischürze wegen der Streustrahlung weiterhin Pflicht.

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